allgemeine geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2023
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Sämtliche Leistungen der das schlaf & GUT Hotel GmbH, sowie dessen Mitarbeiter (im Folgenden „Beherberger“) gegenüber dem Vertragspartner, Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden, einen ausdrücklichen Vertragsinhalt bildenden Geschäftsbedingungen.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung von Appartements bzw. Selbstversorgerhütten (im Folgenden „Unterkunft“) zur Beherbergung, sowie alle für den Vertragspartner erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Beherbergers.
1.3 Diesen widersprechende oder hiervon abweichende Bedingungen eines Vertragspartners in welcher Form auch immer werden nicht anerkannt, es sei denn, seitens des Beherbergers wäre deren Geltung unmissverständlich schriftlich zugestimmt worden. Demzufolge gilt etwa allein die Vertragserfüllung durch den Beherberger jedenfalls nicht als Zustimmung zu abweichenden Geschäftsbedingungen.
1.4 Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
1.5 Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Bedingungen sowie alle gewerberechtlichen oder sonstigen ihn treffenden Vorschriften einzuhalten.
1.6 Für alle nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Bestimmungen kommen ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 idgF zur Anwendung.
§ 2 Vertragspartner, Gutscheine, Vertragsabschluss
2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Buchung des Vertragspartners durch den Beherberger oder durch das Einlösen der Gutscheine (siehe Punkt 2.3 folgend) zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.
2.2 Buchungen werden telefonisch, per E-Mail, über vom Beherberger unmittelbar betriebene Onlineportale, oder in mündlicher Form an den Standorten des Beherbergers entgegengenommen.
2.3 Die auf der Website angebotenen Gutscheine stellen ein unverbindliches und freibleibendes Kaufangebot des Beherbergers dar. Die Bestellung eines Gutscheins via Internet oder die Bestellanweisung an den Beherberger via Telefon, E-Mail oder persönlich, stellt ein verbindliches Kaufangebot des Vertragspartner dar.
2.4 Der Kaufvertrag kommt im Moment der Bezahlung zustande, der wiederum von der gewählten Zahlungsart abhängig ist. Nach dem Zahlungseingang, des aufgrund des geschlossenen Kaufvertrages geschuldeten Entgeltes, stehen die Gutscheine zum Druck oder zum digitalen Versand zur Verfügung oder werden je nach gewählter Versandart versendet, beziehungsweise direkt an den Vertragspartner ausgehändigt.
2.5 Bei den Online-Gutscheinen ist zu beachten, dass diese vom Beherberger mit einem fälschungssicheren Code an den Vertragspartner übermittelt werden.
2.6 Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar.
2.7 Der erste eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Barcode wird als das Original angesehen und muss sofort nach dem Einlösen vom Beherberger abgebucht werden.
2.8 Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, so handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben bzw verschenkt werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens des Beherbergers das Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich überprüft, ob der entsprechende Barcode vom System freigegeben und ob der entsprechende Gutschein bezahlt wurde.
2.9 Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Auch können Gutscheine nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben werden. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so wird ein neuer Gutschein mit dem Restwert generiert. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages.
2.10 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen. Sollte der Beherberger aus irgendeinem Grund schließen oder aufgeben müssen, so verfallen die Online-Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch im Eigentümerwechsel der Fall. In einem solchen Fall kann nicht auf den ursprünglichen Aussteller der Gutscheine zurückgegriffen werden.
2.11 Wertgutscheine haben kein Ablaufdatum und können jederzeit eingelöst werden. Leistungsgutscheine sind auf vorherige Anfrage und Verfügbarkeit einlösbar und ein Jahr ab dem am Gutschein angeführten Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf der einjährigen Gültigkeitsfrist wandelt sich ein Leistungsgutschein in einen Wertgutschein um und kann mit dem bei Kauf hinterlegten Wert weitere neunundzwanzig Jahre eingelöst werden. Mögliche Preiserhöhungen für die am Gutschein genannte Leistung sind ab einem Jahr nach Ausstellungsdatum vom Vertragspartner zu tragen. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden, was durch einen mit dem Gutschein verbundenen Barcode bzw. Gutscheinnummer sichergestellt wird.
2.12 Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet er dem Beherberger gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
2.13 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Unterkunft, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälliger Beherbergungs- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
2.14 Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der gemieteten Unterkunft durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn der Beherberger dies ausdrücklich gestattet. Der Beherberger kann jedoch hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
§ 3 Leistungserbringung bzw. Zimmerbereitstellung
3.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen, sofern der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt.
3.2 Der Vertragspartner erwirbt – außer bei ausdrücklich abweichender Vereinbarung – keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Unterkunft.
3.3 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemietete Unterkunft ab 14:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages zu beziehen.
3.4 Wird eine Unterkunft erstmalig vor 6:00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorrangegangene Nacht als erste Übernachtung.
3.5 Die gemietete Unterkunft hat der Vertragspartner am Abreisetag dem Beherberger bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Beherberger dem Vertragspartner über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vereinbarten Nächtigungspreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Dem Vertragspartner steht es frei, dem Beherberger nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
3.6 Soweit der Beherberger Einrichtungen (etwa Spielplatz, Lagerfeuerstätte, Grillplatz) zur kostenfreien Nutzung durch den Vertragspartner bzw. Gäste zur Verfügung stellt, erfolgt die Nutzung derselben auf eigene Gefahr und übernimmt der Beherberger diesbezüglich keine Aufsichtspflicht. Minderjährige dürfen derartige Einrichtungen stets nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen. Generell besteht hinsichtlich derartiger kostenfreier Einrichtungen jedoch kein Anspruch auf Benutzbarkeit.
3.7 Sofern der Vertragspartner bzw. Gäste ihren Müll selbst am vom Beherberger bereitgestellten Müllplatz entsorgen, haben diese auf eine fachgerechte Mülltrennung (Papier, Metall, Kunststoff, Bioabfall, Weiß-/Buntglas, Restmüll) zu achten.
3.8 Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Beherberger für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Beherbergers erhalten, verursacht werden.
§ 4 Preise, Zahlung, Aufrechnung, Gültigkeit bzw Gültigkeitsdauer der Gutscheine
4.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich, soweit im Einzelnen nichts Abweichendes geregelt ist, inklusive aller Steuern und Abgaben in Euro, jedoch exklusive Ortstaxe. Etwaige Preisänderungen bedingt durch Steuern und Abgaben gehen zulasten des Vertragspartners. Neue staatliche Abgaben (welcher Art auch immer) werden den Vertragspreisen hinzugerechnet. Es wird auf die jeweils gültige Preisliste verwiesen.
4.2 Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft:
a) Endreinigung;
b) Parkplätze.
4.3 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Buchung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.
4.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Kosten vorab komplett an den Beherberger zu bezahlen.
4.5 Zahlungen können generell per Bankomat, Vorabüberweisung oder Kreditkarte (Master Card, Visa, Diners Club) erfolgen. Allfällige Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
4.6 Der Beherberger ist berechtigt, jederzeit eine Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistung vorzunehmen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Wird eine fällige Rechnung nicht sofort bezahlt, ist der Beherberger berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
4.7 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Jedenfalls trägt der Vertragspartner sämtliche damit zusammenhängende Kosten.
4.8 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des vereinbarten Arrangement-Preises bzw. der Ortstaxe oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, für sonstige Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.
4.9 Bei Zahlungsverzug ist der Beherberger zudem berechtigt, Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu berechnen, sowie allfällige weitere Verzugsschäden sowie Betreibungskosten von einmalig € 40,– geltend zu machen.
4.10 Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderungen des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.
4.11 Eine Barablöse des Gutscheins bzw. des mit diesem verbrieften Wertes ist nicht möglich. Die Ausstellung einer umsatzsteuergerechten Rechnung mit entsprechendem Steuernachweis kann erst zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins und somit der tatsächlichen Leistungserbringung erfolgen.
§ 5 Stornierung, vorzeitige Abreise bzw. Auflösung, Verlängerung, weitere Gäste
5.1 Rücktritt durch den Beherberger der in den untenstehenden Fällen unbeschadet seines Entgeltsanspruches berechtigt ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden:
5.1.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
5.1.2 Falls der Vertragspartner bis 18:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
5.1.3 Hat der Vertragspartner jedoch vereinbarungsgemäß eine Anzahlung geleistet, so bleibt hingegen die gemietete Unterkunft bis spätestens 10:00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18:00 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Vertragspartner gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
5.1.4 Ist über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen dann kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
5.1.5 Wird durch den Vertragspartner der reibungslose Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Beherbergers oder dessen Gäste gefährdet oder die Erfüllung des Beherbergungsvertrages wegen höherer Gewalt, wegen Streiks oder anderen vom Beherberger nicht zu vertretende Umstände unmöglich, dann kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
5.1.6 Der Beherberger wird den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis setzen.
5.1.7 Im Falle eines Vertragsrücktritts durch den Beherberger aus vorgenannten Gründen ist der Vertragspartner zur Leistung von Schadenersatz inklusive entgangenem Gewinn verpflichtet. Eine wie auch immer geartete Haftung des Beherbergers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
5.2 Rücktritt durch den Vertragspartner:
5.2.1 Bis spätestens 5 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag (Anreise) des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.2.2 Bei Stornierungen ab dem unter 5.2.1 genannten Zeitpunkt oder bei Nichtanreisen ohne Stornierung wird der gesamte Arrangementpreis demnach zu 100 % verrechnet. Darauf hingewiesen wird, dass dies auch bei Stornierungen, Nichtanreisen oder vorzeitiger Abreise (siehe 5.3) aufgrund der herrschenden oder zu erwartenden Wetterbedingungen (einzige Ausnahme siehe § 8) gilt.
5.2.3 Stornierungen durch den Vertragspartner bedürfen der Schriftform und sind erst mit Zugang (siehe 2.1) beim Beherberger wirksam.
5.2.4 Sollte der Vertrag im Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen vom Vertragspartner als Konsument im Sinne des § 1 KSchG mit dem Beherberger abgeschlossen werden, dann wird dieser ausdrücklich gemäß § 4 Abs 1 Z 8 FAGG darauf hingewiesen, dass der Vertragspartner binnen 14 Tage nach dem Abschluss des jeweiligen Vertrages ohne Angabe von Gründen zurücktreten kann. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung vom Vertragspartner an den Beherberger innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird (zu richten an hotel@dasschlafundgut.at). Im Falle eines Rücktrittes gemäß § 11 FAGG wird das entrichtete Entgelt vom Beherberger an den Vertragspartner binnen 14 Tage refundiert. Der Vertragspartner hat auf seine eigenen Kosten unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an den Beherberger sämtlich erhaltene allfällige Waren zurückzustellen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird.
5.2.5 Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG besteht kein Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG, wenn Dienstleistungen, welche vom Beherberger in den Bereichen Beherbergung angeboten werden und die nur im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Beherberger ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. Die obigen Ausführungen gelten auch für einen abgeschlossenen Kaufvertrag über Gutscheine. Der Gutschein verliert im Falle des Rücktrittes gemäß § 11 FAGG mit sofortiger Wirkung seine Gültigkeit.
5.3 Vorzeitige Abreise:
5.3.1 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, den gesamten Arrangementpreis, sowie die auf den tatsächlich in Anspruch genommenen Zeitraum entfallende Ortstaxe zu verlangen, allerdings wird der Beherberger in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der Unterkunft erhalten hat.
5.3.2 Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Vertragspartner gebuchten Leistungen vollständig ausgelastet ist und die Unterkunft wegen der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann.
5.4 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
5.4.1 Wenn der Vertragspartner von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht.
5.4.2 Wenn der Vertragspartner von einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird.
5.4.3 Wenn der Vertragspartner die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer angemessenen Frist von sieben Tagen nicht bezahlt.
5.4.4 Wenn die Vertragserfüllung durch höhere Gewalt (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, sofern der Vertrag nicht ohnehin bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist.
5.4.5 Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
5.5 Verlängerung des Aufenthaltes:
5.5.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird.
5.5.2 Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts jedoch rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen.
5.6 Sollten über die Anzahl an gebuchten Gästen hinaus weitere Personen in der gemieteten Unterkunft nächtigen, ist der Vertragspartner verpflichtet, je weiterer Person und Nächtigung den Personeneinzelpreis entsprechend der jeweils gültigen Preisliste zusätzlich zum vereinbarten Arrangementpreis zu bezahlen.
§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft
6.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner eine angemessene Ersatzunterkunft gleicher Qualität zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Unterkunft unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
6.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Beherbergers.
§ 7 Haftung des Beherbergers
7.1 Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Vertragspartnerwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners ist zu berücksichtigen. Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere – nicht jedoch Gegenstände des persönlichen Bedarfs, mögen sie auch von hohem Wert sein – haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit € 550,–. Der Beherberger haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben. In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Beherberger anzeigt.
7.2 Für technische Störungen insbesondere der WLAN- Internetverbindung, Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser etc.) sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art übernimmt der Beherberger keine Haftung.
7.3 Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
7.4 Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
7.5 Eine Haftung des Beherbergers für Folgeschäden, mittelbare Schäden sowie Verschulden von Dritten ist ausgeschlossen.
7.6 Haftungsausschlüsse bzw derartige Haftungsbeschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch den Beherberger eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn der Beherberger eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
7.7 Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel bzw Schäden unverzüglich, spätestens bei Abreise, dem Beherberger anzuzeigen.
7.8 Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners bzw Übernachtenden oder Dritten werden nur auf Risiko des Vertragspartners auf Anfrage und Kostentragung des Vertragspartners nachgesandt. Der Beherberger bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
7.9 Jeder Anspruch des Vertragspartners, soweit es sich nicht um einen Konsumenten handelt, gegen den Beherberger aus oder im Zusammenhang mit sämtlichen Rechtsgeschäften verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste. Die Ansprüche des Beherbergers bleiben jedoch davon unberührt. Für Konsumenten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
§ 8 Behinderungen bei der An- bzw. Abreise durch höhere Gewalt
8.1 Kann der Vertragspartner am vereinbarten Ankunftstag nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Tage der Anreise zu bezahlen. Die Zahlungspflicht des Vertragspartners für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
8.2 Kann der Vertragspartner am Abreisetag den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Der Beherberger ist diesbezüglich berechtigt mindestens jenen Preis zu begehren, der dem gewöhnlich verrechneten Preis in der jeweiligen Saison entspricht. Eine Reduktion des Preises für diese Zeit ist allenfalls dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann.
§ 9 Anbieterinformationen
Beherberger und Vertragspartner ist:
das schlaf&GUT Hotel GmbH
Bad Gams 22
8524 Bad Gams
FN 570279 x
Geschäftsführer:
Frau Kathrin Kohlhammer und Frau Julia Kohlhammer
Tel.: +43 (0) 3452/93089
E-Mail: hotel@dasschlafundgut.at
Web: www.dasschlafundgut.at
§ 10 Datenschutz
10.1 Die Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten ist unerlässlich. Der Vertragspartner erkennt an, dem Beherberger personenbezogene Daten, welche zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung benötigt werden, zur Verfügung zu stellen und akzeptiert die Weitergabe von personenbezogenen Daten zur korrekten Durchführung der bestellten Leistungen an Buchungsplattformen, die zur Buchung von touristischen Leistungen genutzt werden, Leistungsträger, die touristische oder sonstige Leistungen erbringen, öffentliche Stellen und Behörden für melderechtliche, abgabenrechtliche und weitere, gesetzlich vorgeschriebene Zwecke.
10.2. Im Falle, dass die Datenweitergabe von personenbezogenen Daten nicht durch den Betroffenen selbst, sondern durch andere Vertreter des Vertragspartners erfolgen, so verpflichtet sich der Vertragspartner, den Betroffenen von der Weitergabe an den Beherberger und von der Weitergabe der Daten durch den Beherberger an die oben beschriebenen Empfängerkategorien zu informieren. Der Beherberger wird diese Daten gemäß den einschlägigen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergeben, wenn dies zur Erbringung der Vermittlungsleistung notwendig ist oder wenn die Weitergabe durch gesetzliche Vorgaben verpflichtend vorgesehen ist.
10.3 Eine detaillierte Beschreibung der gemeinsamen Rechte und Pflichten sowie einen Verweis auf die zuständigen Kontaktpersonen für Fragen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung unter: „www.dasschlafundgut.at“
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand Nebenabreden und anwendbares Recht
11.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Beherbergers, sohin 8524 Bad Gams.
11.2 Änderungen bzw Ergänzungen des jeweiligen Vertrages oder diese Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam.
11.3 Die mit dem Beherberger geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts bzw dessen Verweisungsnormen sowie UN- Kaufrechts.
11.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft das Bezirksgericht Deutschlandsberg.
§ 12 Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sollten diese Unwirksam oder Nichtig werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Nochmals ausdrücklich festgehalten wird, dass für alle Bereiche, die nicht einzeln ausgewiesen sind, die allgemeinen österreichischen Hotel Vertragsbedingungen gelten. Diese sind einsehbar unter der Website: „www.wko.at“.